Häufig gestellte Fragen

Was ist Logopädie?

Logopädie ist die Diagnostik (Untersuchung), die Beratung und die Therapie bei sprach-, sprech-, stimm- und schluckauffälligen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Diese Leistungen werden ausschließlich von ausgebildeten Logopäden/innen erbracht. Vor jeder Behandlung wird eine der Störung des Patienten entsprechende Diagnostik durchgeführt. Danach wird die Behandlung in der Regel in Einzeltherapie begonnen. Bei der Therapie mit Kindern wird parallel zur Behandlung Elternberatung durchgeführt. Von entscheidender Bedeutung ist auch die Mitarbeit der Eltern, d.h. Übungsinhalte aus der Therapiestunde müssen regelmäßig zu Hause durchgeführt werden.

Wie bekomme ich eine Verordnung (Rezept) und eine logopädische Therapie?

Oft kommt der Vorschlag zur logopädischen Therapie vom behandelnden Arzt. Die Initiative kann jedoch auch selbst ergriffen werden, wenn die begründete Annahme besteht, Logopädie zu benötigen. In diesem Fall sollte ein Arzt aufgesucht werden, denn vor Therapiebeginn wird von uns Logopäden/innen eine Heilmittelverordnung benötigt.

Diese können folgende Ärzte ausstellen:

  • Kinderärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
  • Internisten
  • Neurologen
  • Ärzte für Allgemeinmedizin
  • Hausärzte
  • Phoniater / Pädaudiologen
  • Kieferorthopäden
Wie lange dauert die Behandlung?

Die Behandlungszeit beträgt in der Regel 45 Minuten und findet ein oder zwei mal pro Woche statt. Die Gesamtdauer der logopädischen Therapie lässt sich im Vorhinein nicht festlegen, da die Störungsbilder in ihrer Art, ihrem Ausmaß sowie in ihrem Verlauf sehr unterschiedlich sind. Die Therapiedauer kann sich über einige Wochen, Monate oder auch Jahre erstrecken.

Wer bezahlt die Therapie?

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bezahlt. Erwachsene Patienten müssen einen Eigenanteil von 10 % zuzüglich 10 € Rezeptgebühr je Verordnung entrichten. Die Befreiung von diesem Eigenanteil kann jeder Erwachsene beantragen, der bereits 2 % (als chronisch Kranke/r 1 %) seines Brutto-Jahreseinkommens zugezahlt hat. Selbstverständlich kann man auch logopädische Therapie ohne Verordnung erhalten. In diesem Fall wird der Satz für eine Behandlung in einem persönlichen Gespräch vorab festgelegt.